Förderung energetische Sanierung 2026: Was BAFA und KfW noch zahlen

11. September 2026 · energieausweis.one

GModG 2026: Welche Förderung für energetische Sanierung zahlen BAFA und KfW noch? Fördersätze, Boni und Obergrenzen im Überblick.

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Wer 2026 eine energetische Sanierung plant, sollte die aktuellen Bedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bei KfW und BAFA prüfen. Die KfW hat am 8. Juli 2026 Anpassungen ihrer BEG-Produkte angekündigt; neue Konditionen gelten seit dem 21. Juli 2026. Details und Merkblätter ändern sich – maßgeblich sind immer die Angaben auf den offiziellen Seiten von KfW (https://www.kfw.de/beg) und BAFA (https://www.bafa.de/).

Dieser Beitrag gibt eine Orientierung, keine Rechts- oder Förderberatung und keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Vor Antragstellung Programmbedingungen und – bei Unsicherheit – Energieberatung / Hausbank prüfen.

Kurz: Was sich bei der KfW geändert hat (Stand Pressemitteilung 08.07.2026)

Laut KfW-Pressemitteilung vom 08.07.2026 unter anderem:

  • Neue Förderbedingungen ab 21. Juli 2026

  • Heizungsförderung Wohngebäude: Grundförderung weiterhin 30 % der förderfähigen Kosten; Förderhöchstbetrag u. a. 28.000 € für die erste Wohneinheit (weitere Staffelung in der Pressemitteilung / Merkblatt)

  • Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümer (Staffeln bis 30.000 / 40.000 / 50.000 € Haushalts-Jahreseinkommen; Familienzuschlag möglich)

  • Klimageschwindigkeitsbonus weiterhin vorgesehen (Prozentsätze/Degression laut KfW)

  • Anpassungen bei systemischer Sanierung (u. a. Wegfall des zusätzlichen 5-%-Bonus für die EE-Klasse; einheitlicher Förderhöchstbetrag 150.000 € je Wohneinheit beim Wohngebäude-Kredit; Tilgungszuschüsse pauschal um 10 Prozentpunkte reduziert)

  • Bereits bestehende Zusagen behalten ihre Gültigkeit; kein Rechtsanspruch, abhängig von BundesmittelnWas in Foren oder älteren Ratgebern steht, kann veraltet sein. Im Zweifel: aktuelles Merkblatt zur jeweiligen Programmnummer lesen. Quelle: https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/Pressemitteilungen-Details_900928.html

    BAFA oder KfW – grobe Zuständigkeit

    In der Praxis oft so getrennt (bitte immer aktuell gegenprüfen):

    • Heizung / bestimmte Zuschusswege: häufig KfW (Produktseiten unter kfw.de/heizung)

    • Viele Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Lüftung o. Ä.): häufig BAFA im Rahmen der BEG-Einzelmaßnahmen

    Beide Wege können je nach Vorhaben relevant sein – Anträge in der Regel vor Maßnahmenbeginn, getrennte Verfahren, keine Doppelförderung derselben Kosten.

    Was der Energieausweis damit zu tun hat

    Förderprogramme verlangen oft Nachweise zum energetischen Zustand oder eine begleitende Beratung. Ein aktueller Energieausweis hilft bei der Einordnung – und ist bei Vermietung und Verkauf in vielen typischen Fällen ohnehin relevant (Einzelfall prüfen, keine Rechtsberatung).

    Orientierung auf energieausweis.one:

    Wichtig zu unserem Angebot: energieausweis.one erstellt ausschließlich den digitalen Verbrauchsausweis (Festpreis 49,95 €, Express 79,95 €), wenn die Voraussetzungen passen. Einen Bedarfsausweis bieten wir nicht an. Passt das Angebot nicht, brechen wir vor der Zahlung ab. Lieferzeiten Standard 24–48 Std., Express bis 3 Geschäftsstunden (Mo–Sa 08–18, DE-Feiertage ausgenommen).Online starten: https://energieausweis.one/verbrauchsausweis-online · Voraussetzungen: https://energieausweis.one/verbrauchsausweis-erstellen · Preis: https://energieausweis.one/verbrauchsausweis-kosten

    Praktische Reihenfolge vor dem Antrag

    1. Ziel der Maßnahme klären (Heizung, Hülle, Kombination).

    2. Offizielle Programmseite / Merkblatt lesen (KfW bzw. BAFA).

    3. Bei Bedarf Energieberatung einbinden – oft Voraussetzung oder sinnvoll.

    4. Energetischen Ist-Zustand dokumentieren (u. a. Ausweis / Verbrauchsdaten).

    5. Antrag vor Auftragsvergabe / Baubeginn stellen, soweit das Programm das verlangt.

    6. Nach Sanierung: Ausweis und Kennwerte aktualisieren, wenn Vermietung/Verkauf oder Dokumentation anstehen.

      Was wir hier bewusst nicht behaupten

      • Keine pauschale Aussage, dass „alle Vollsanierungsförderung abgeschafft“ sei – die KfW führt BEG-Produkte für Sanierung weiter, mit angepassten Konditionen.

      • Keine verbindliche Aussage zu GEG-Heizungspflichten oder einer angeblichen Abschaffung der 65-%-Regel in diesem Artikel – das ist ein separates Rechtsthema.

      • Keine Garantie zu exakten Kombi-Prozentsätzen in Euro-Beispielen ohne tagesaktuelles Merkblatt.

      Weiterführende offizielle Quellen

Dieser Beitrag hilft bei der ersten Orientierung. Für deinen Energieausweis gelten deine Angaben im Assistenten und die Vorgaben des GEG.

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