Energieausweis erstellen: zuerst die richtige Ausweisart wählen

Der Energieausweis ist der Oberbegriff. Für Wohngebäude kommen je nach Baujahr, Sanierungsstand und Datenlage ein Verbrauchsausweis oder ein Bedarfsausweis infrage.

Ihre Vorteile

  • Klare Einordnung statt doppelter oder missverständlicher Begriffe
  • Verbrauchsausweis nur dann starten, wenn er rechtlich zulässig ist
  • Bedarfsausweis-Fälle werden früh erkannt und sauber abgegrenzt
  • Digitale Weiterleitung in den passenden nächsten Schritt

Ablauf in 4 Schritten

  1. Gebäudetyp, Baujahr und Zahl der Wohneinheiten prüfen
  2. Sanierungsstand und verfügbare Verbrauchsdaten einordnen
  3. Zulässige Ausweisart automatisch ableiten lassen
  4. Direkt in den passenden digitalen Ablauf wechseln

Warum Eigentümer uns vertrauen

  • Orientierung entlang der GEG-Logik statt reiner Marketingbegriffe
  • Transparente Trennung zwischen Energieausweis, Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis
  • Nutzer werden nicht versehentlich in den falschen Prozess geführt

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Energieausweis und Verbrauchsausweis?

Der Energieausweis ist der Oberbegriff. In der Praxis gibt es für Wohngebäude vor allem den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis.

Wann reicht ein Verbrauchsausweis?

Bei vielen Bestandsgebäuden ist ein Verbrauchsausweis zulässig, wenn vollständige Verbrauchsdaten aus drei aufeinanderfolgenden Jahren vorliegen.

Wann ist ein Bedarfsausweis erforderlich?

Typische Fälle sind Neubauten sowie bestimmte unsanierte Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten und frühem Bauantrag. Dann reicht ein Verbrauchsausweis nicht aus.

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